Über Wohlfahrtsfonds

Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sind eigenständige juristische Personen. Der Zweck der Stiftungen besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Als Vorsorgeeinrichtungen sind Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen der Aufsichtsbehörde unterstellt und dem Vorsorgezweck und damit auch der Kollektivität und der Gleichbehandlung verpflichtet. Es ist jedoch naturgemäss nicht möglich, die Leistung für jede Notlage und jeden Härtefall reglementarisch zu erfassen.

Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen haben insbesondere auch bei schlechter Wirtschaftslage eine nicht zu unterschätzende soziale und volkswirtschaftliche Bedeutung – etwa bei Restrukturierungen des eigenen, angeschlagenen Arbeitgebers (wie zum Beispiel Ermöglichung eines Sozialplanes oder Abfederung von Not- und Härtefällen durch Mitfinanzierung von Überbrückungsrenten und Frühpensionierungen). Zudem stellen sie ein wichtiges Instrument bei der Sanierung der eigenen Pensionskasse dar. Dieser Sachverhalt hat sich in der Finanzkrise klar gezeigt und wird aufgrund der Entwicklungen bei den Pensionskassen auch künftig von Bedeutung sein. Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen sind schlank und effizient.

Mehr Informationen finden Sie im Info-Flyer.

Oftmals kommt ein Sozialplan mit Überbrückungsrenten oder Frühpensionierungen nur mit Hilfe von firmeneigenen Wohlfahrtsfonds zustande.

Yolanda Müller, BVG Expertin und Partner bei Dufour Advokatur Notariat