Strategie
Mit einer gleichsam schlagkräftigen und schlanken Interessenplattform unter dem Präsidium von FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger, prominent abgestützt in der Politik (Trägerschaft) und der Branche (Unternehmerpersönlichkeiten, die einen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen unterhalten) soll auf die Vorzüge und volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Instrumentes in der beruflichen Vorsorge hingewiesen werden.
Folgende strategische Eckwerte und Massnahmen wurden definiert:
- Entschlackung des ZGB Art. 89bis, indem dem umstrittenen Artikel ein Absatz beigefügt wird, der regeln soll, welche Bestimmungen für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen Gültigkeit haben sollen.
- Schaffung von klaren und langfristig angelegten Rahmenbedingungen (insbesondere bezüglich der AHV-Besteuerung bei Leistungssprechungen) zwecks Gewährleistung der Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen.
- Förderung der Akzeptanz von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen in der Öffentlichkeit mittels gezielter Media-Relations-Massnahmen.
- Bereitstellen einer Netzwerkplattform für Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Ziel, die Anzahl Wohlfahrtsfonds mit Ermessenleistungen in der Schweiz zu stabilisieren respektive langfristig wieder zu erhöhen.
In einem ersten Schritt wurde durch Fulvio Pelli im Juni 2011 eine parlamentarische Initiative zur Entschlackung des ZGB Art. 89bis eingereicht. PatronFonds hat die parlamentarischen Abstimmungen und inhaltliche Erarbeitung während rund 4 Jahren eng begleitet. Das Geschäft wurde mit der ZGB-Revison, welche seit dem 1. April 2016 in Kraft ist, erfolgreich abgeschlossen. Neu sind die Fonds von vielen aufwendigen und unnötigen Bestimmungen befreit. Eine Übersicht der Erleichterungen finden Sie unter diesem Link.
Die AHV-Problematik wurde politisch ebenfalls platziert. Die SGK-N hat eine Kommissionsmotion „AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen“ eingereicht, welche unter anderem die Erhöhung der AHV-Freibetragsgrenze für Leistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen und mehr Flexibilität bei Härtefällen fordert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat im Herbst 2014 die Umsetzung per 01.01.2015 beschlossen (Link). Diese hält eine höhere Freibetragsgrenze bei Leistungen bei betrieblichen Entlassungen fest und setzt die Rahmenbedingungen bei Härtefällen. PatronFonds zeigte sich mit der Umsetzung nicht zufrieden. Im Sommer 2021 wurde daher eine Motion eingereicht (Link), welche eine entsprechende Anpassung des Artikels verlangt. Der Nationalrat stimmte der Motion zu. Der Ständerat lehnte diese jedoch im September 2023 ab. Das Problem bleibt somit bis auf Weiteres bestehen. Der Verein bleibt in diesem Thema aktiv, bis endlich Rechtssicherheit besteht und bessere Rahmenbedingungen für Wohlfahrtsfonds gelten.
Auf Wunsch der Mitglieder wurde zudem eine moderate Zweckerweiterung von Wohlfahrtsfonds im Rahmen des Grundkonzepts der beruflichen Vorsorge geprüft. Das Parlament hatte hierzu von 2019 bis 2024 im Zuge der Parlamentarischen Initiative «Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» eine neue Gesetzesgrundlage erarbeitet. Im Sommer 2024 wurde diese durch die beiden Räte einstimmig angenommen. Auf den 1. Januar 2025 hat der Bundesrat das neue Gesetz in Kraft gesetzt. Neu dürfen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen vermehrt Leistungen mit präventivem Charakter ausrichten. So können sie unabhängig von einer Notlage Unterstützung bei Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit gewähren sowie Massnahmen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsförderung und Prävention finanzieren. Die bisherigen Leistungsmöglichkeiten bleiben unverändert bestehen – darunter Ermessensleistungen bei den Risiken Alter, Tod und Invalidität, Leistungen in Härtefällen sowie Beiträge zur Finanzierung oder Stärkung der Pensionskasse. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat ihre Weisungen für Wohlfahrtsfonds entsprechend überarbeitet und per 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt (Link).
Zudem sind bereits mehrere Zeitungsartikel erschienen, welche unter Medienspiegel nachgelesen werden können.
Wenn man die Wohlfahrtsfonds mit einem Korsett von Vorschriften und Reglementen einengt, werden sie mit Sicherheit aussterben.
Hansjörg Gurtner, ehem. Leiter der Abteilung berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern